Anglerverein Bodenwerder-Heinsen e. V.Angeln im Weserbergland
 

Gewässerordnungen

 Geltungsbereich Kiessee

Kiessee Gewässerordnung

AV Bodenwerder-Heinsen e.V.

Schonmaße: 

Karpfen 40 cm, Hecht 50 cm, Zander 50 cm, Aal 40 cm, Schleie 30 cm, Forelle 28 cm, Weissfische 20 cm, Bachsaibling 28 cm.

Schonzeiten: Bachforelle und Saibling vom 01.10. bis 31.03. Hecht und Zander vom 01.01. bis 30.04.

Das Angeln mit Raubfischködern ist vom 01.01. bis 30.04. verboten!

Sperrzeiten: Fangverbot Friedfische vom 01.11. bis 31.12.

Angelzeit: 

Anfang: 1 Stunde vor Sonnenaufgang

Ende: 1 Stunde nach Sonnenuntergang

Nachtangeln: Erlaubt nur in der Nacht von Freitag auf Samstag von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen. In allen anderen Nächten ist das Nachtangeln verboten!

Verboten ist: 

Angeln mit Kopfschnurruten, Eisangeln, Baden und Boot fahren.

Erlaubt sind: zwei Handangeln

Erlaubt sind: vier Edelfische pro Tag, Edelfische: Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Forelle und Saibling.

Futterbegrenzung:
Erlaubt sind zwei Ltr. Trockenfutter, ein Ltr. Maden.

Gastkarten: ERWACHSENE UND JUGENDLICHE AB 14 JAHREN

Innereien gefangener Fische dürfen nicht in das Gewässer eingebracht werden. Kranke gefangene Fische müssen beim Vorstand angezeigt werden.  Für ihre schadlose Beseitigung ist der Angler verantwortlich. 

Das Gewässer ist von allen aktiven Mitgliedern an allen begehbaren Stellen zu beangeln. Ausnahmen sind möglich, wenn erforderlich können bestimmte Angelbereiche kurzfristig durch Hinweisschilder gesperrt werden.

Verhalten an dem Kiessee:
Jeder Angler ist verpflichtet die Ufer und das Gewässer sauber zu halten. Die Kraftfahrzeuge müssen so geparkt werden, dass der Werksbetrieb sowie anwesende Angler nicht gestört oder behindert werden. Uferbepflanzungen, sowie Baum und Strauchwerk dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Gelege und Nester unserer Vogelwelt sind zu schützen. Das Betreten der Werksanlagen ist verboten. Das Angeln geschieht auf eigener Gefahr.

Gewässerpflege: Nach jährlicher Terminübersicht

Die Gewässerordnung Kiessee wurde am 14.01.2009 in der Vorstandssitzung verabschiedet und ist ab 15.02.2009 gültig.

Zuwiderhandlungen und nicht Mitführen dieser Gewässerordnung können zum Einzug der Angelerlaubnis führen. Kontrollen werden von der Fischereiaufsicht durchgeführt.

AV Bodenwerder-Heinsen e. V.

1. Vorsitzender: Thorsten Weper

Tel.: 05533/ 999713


Geltungsbereich Weser

Gemeinsame Gewässerordnung Weser der Pachtgemeinschaft der Vereine:

  • AV Bodenwerder – Heinsen e.V.

Goethestr. 1

37619 Bodenwerder

  • ASV Pegestorf e.V.

Angelsportverein Pegestorf von 1987 e.V.
Am Dreschplatz 5

37619 Pegestorf

  • SFV Polle – Grave e.V.

Sportfischerverein Polle – Grave e.V
Hauptstraße 38
37619 Pegestorf